Kommanditbeteiligungen
Geschlossene Fonds wie insbesondere Immobilienfonds werden häufig in der Form der Kommanditbeteiligung verkauft. Die Einzelheiten der KG sind in den §§ 161 ff HGB geregelt. Anlegern sollte bewusst sein, dass die Beteiligung an einer Kommanditgesellschaft als Kommanditist zwar ein beitragsmäßig begrenztes Haftungspotential bietet, aber nichts desto trotz eine unternehmerische Beteiligung darstellt, bei der ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals nicht ausgeschlossen werden kann.