Kapitalanlagerecht, Bankrecht, Börsenrecht
Einer der Schwerpunkte unserer Tätigkeit ist das Bankrecht inklusive des Kapitalanlagerechts und des Börsenrechts. Wir beraten bei allen bank- und kapitalanlagerechtlichen Fragestellungen. Wir vertreten Anleger, aber natürlich auch Berater und Vermittler in Fällen von (vermeintlicher) Fehlberatung. Wir vertreten dabei sowohl betreffend börsennotierte Anlagen und Bankprodukte, als auch bei allen Anlageformen des sog. "grauen Kapitalmarkts", also des nicht durch Banken und Börsen regulierten Marktes. Hier wie dort treffen den Berater Aufklärungspflichten, aus deren Nichtbefolgung Schadenersatzansprüche resultieren können.Nachfolgend haben wir einige Anlageformen zusammengestellt, mit deren rechtlicher Behandlung wir ständig befasst sind.